Was macht ein Freier Mitarbeiter?

Job freie Mitarbeit was muss ich beachten

Als freier Mitarbeiter (auch Freelancer, Honorarkraft) führst Du für ein Unternehmen eine Aufgabe im Rahmen eines Dienstvertrages (stundenweise Bezahlung) oder eines Werkvertrages (pauschale Bezahlung) aus. Die Arbeit ist nicht sozialversicherungspflichtig, außerdem hast Du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die für Arbeitnehmer üblichen Kündigungsfristen. Dafür bist Du als freier Mitarbeiter meist nicht an feste Arbeitszeiten gebunden, sondern allenfalls an Fristen zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben.

Nach deutschem Recht bestimmt den Status des Freien Mitarbeiters nicht der Werk- oder Dienstvertrag, sondern die tatsächliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Insofern kann eine so genannte „freie Mitarbeit“ durch eine hohe Einbindung in die Organisationsstruktur des Arbeitsgebers oder ausgeprägte Arbeitsvorgaben zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis werden.

Einige Tätigkeiten als freier Mitarbeiter erfordern einen Gewerbeschein, für viele Tätigkeiten (so genannte „Freie Berufe“) ist der Gewerbeschein nicht erforderlich. Eine Liste der Freien Berufe findest Du hier

Freie Mitarbeit als Student

Übliche freie Tätigkeiten für Studenten sind IT-Projekte, Promotion- oder Messehostess-Tätigkeiten, Lektorats- oder Übersetzungsaufgaben, sowie Jobs als Nachhilfelehrer oder im künstlerischen und kulturellen Bereich als Musiker, Schauspieler oder Statisten.

Und nach dem Examen: Freie Mitarbeit statt Anstellung?

Wenn Du Deinen gesamten Lebensunterhalt als freier Mitarbeiter verdienen möchtest, solltest Du bei Deinen Verhandlungen über Honorare und Werkverträge daran denken, dass Du von Deinen Honoraren alle Betriebsausgaben sowie Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Altersvorsorge) sowie die anfallenden Einkommen- und Gewerbesteuern zahlen musst. Und auch bei Urlaub oder Krankheit hast Du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Du kannst allerdings auch zusätzlich zu einem Angestelltenverhältnis für ein anderes Unternehmen als freier Mitarbeiter arbeiten. Dafür brauchst Du zwar das Einverständnis Deines Arbeitgebers, er kann es aber nur verweigern, wenn eine Beeinträchtigung Deiner Verpflichtungen aus Deinem Angestelltenvertrag zu erwarten ist oder die Tätigkeit unter den Konkurrenzausschluss fällt.