Was ist ein „450-Euro“-Job?

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Der „450-Euro“-Job oder Minijob gehört als „geringfügig entlohnte Beschäftigung“ neben der „kurzfristigen Beschäftigung“ zu den „geringfügigen Beschäftigungen“. Geringfügige Beschäftigungen sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung (der Minijob) ist rentenversicherungspflichtig, kann aber auf Antrag von der Rentenversicherung befreit werden.

Insgesamt darfst Du in einem Minijob durchschnittlich nicht mehr als 450,- Euro im Monat verdienen (seit 1. Januar 2013, vorher 400,- Euro). Es kann also sein, dass Du bei einem Stundenlohn von 10,- Euro im Minijob nicht regelmäßig 45 Stunden/Monat arbeiten solltest, wenn der Arbeitgeber Dir ein kleines Weihnachtsgeld zahlt. Sobald Du im Jahr über 5.400,- Euro kommst, werden nachträglich die Sozialabgaben fällig.

Zwei geringfügige Beschäftigungen sind nur dann sozialversicherungsbefreit, wenn das Gesamtentgelt nicht die Verdienstgrenze von 450,- Euro überschreitet. Ansonsten gelten beide als nicht geringfügig. Wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, darfst Du daneben noch einen Minijob annehmen.

Um die Abgaben kümmert sich der Arbeitgeber. Er führt mögliche Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherungsbeiträge und auch eine pauschalisierte Lohnsteuer (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) für den Minijobber ab.