Gemeinsame Prüfungsstelle Baden-Württemb
Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben den gesetzlichen Auftrag die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung zu überwachen (§ 106 SGB V). Bei dem hierzu eingerichteten Gemeinsamen Beschwerdeausschuss ist am Standor...